Jahreskarte gültig vom 01.01. 
bis 31.12. 
Tag mit Nacht gültig
am Geltungsstag über Nacht bis 08.00 Uhr des Folgetages
Tag Friedfisch und Jugend gültig am
Geltungstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Wochenkarte gültig 7 Tage
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 
Verkauf von Angelkarten / Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen der 
Fischerei Werbellinsee Handels GmbH
Bei der Fischerei Werbellinsee in 16247 Joachimsthal, 
Seerandstraße 16 und bei von den Fischereiausübungsberechtigten legitimierten 
Vertriebspartnern können Angelkarten erworben werden. 
Der Erwerb erfolgt durch Kauf einer oder mehrerer 
materieller Angelkarten (in Papierform) oder online - unter den zusätzlichen 
Bedingungen der beauftragten Kooperationspartner.
Mit dem Erwerb einer Angelkarte schließt deren Inhaber 
gleichzeitig einen Fischereierlaubnisvertrag mit den 
Fischereiausübungsberechtigten unter Anerkennung der auf der Angelkarte 
ausgewiesenen Bestimmungen. 
Der Fischereierlaubnisvertrag wird nur unter 
nachfolgenden Bedingungen rechtskräftig geschlossen:
a) beim Erwerb einer materiellen Angelkarte mit deren 
durch die Fischereiausübungsberechtigten legitimierter Ausgabe, der endgültigen 
Entrichtung des vereinbarten Kaufpreises und Zeichnung durch die 
Fischereiausübungsberechtigten und dem Angler, 
b) beim digitalen Erwerb einen Angelkarte sobald die 
digitalisierte und personifizierte Angelkarte erstellt ist und dem Käufer 
übermittelt wurde und der Kaufpreis endgültig entrichtet wurde,
c) sofern die Fischereiausübungsberechtigten nicht ihren 
Willen erklärt haben, keinen Fischereierlaubnisvertrag im Einzelfall schließen 
zu wollen.
Jede Angelkarte wird immer nur auf eine natürliche Person 
entsprechend den beim Bestellvorgang gemachten Angaben des Käufers ausgestellt. 
Änderungen der Inhalte der Angelkarten durch den Erwerber oder Inhaber führen 
zur Ungültigkeit der Angelkarte.
Die erworbene Angelkarte ermächtigt ausschließlich den 
darauf eingetragenen Inhaber unter Einhaltung der fischereigesetzlichen und auf 
der Angelkarte benannten besonderen Bestimmungen und Zeiten, im Werbellinsee zu 
angeln.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Fischereigesetz, 
Fischereiordnung) ist die behördliche Voraussetzung für die Ausgabe der 
Angelkarte, dass der Angler die Fischereiabgabe entrichtet hat und Inhaber eines 
gültigen Fischereischeins ist (außer bei Friedfischangeln). Diese 
Voraussetzungen alleinstehend ersetzen nicht den Fischereierlaubnisvertrag.
Gesetzlich geforderte Belehrung über die Fischereiabgabe: 
Die Ausübung des Angelns ist nur erlaubt, wenn eine Fischereiabgabe entrichtet 
wurde.
Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige 
Fischereiabgabe wird anerkannt.
Mit der Bestätigung der AGB vor dem verbindlichen Kauf 
der Angelkarte oder Angelkarten erklärt die kaufende Person, dass sie und / oder 
die Personen für die Angelkarten erworben werden, die Fischereiabgabe entrichtet 
haben, sofern diese nicht zeitgleich erworben werden, dass die 
Fischereiausübungsberechtigten ihr gegenüber nicht erklärt haben, keine 
Fischereierlaubnisverträge schließen zu wollen und dass der Kauf nicht für 
Personen erfolgt, denen die Fischereiausübungsberechtigten erklärt haben, keine 
Fischereierlaubnisverträge mit diesen schließen zu wollen.
Erwerb materieller Angelkarten
Unmittelbar nach Entrichtung des Angelkartenpreises 
werden dem Käufer die personifizierten materiellen Angelkarten übergeben.
Erwirbt der Käufer materielle Angelkarten für Dritte, 
versichert er gegenüber den Fischereiausübungsberechtigten, dass für diese 
Personen die Voraussetzungen für den Erwerb einer Angelkarte vorliegen.
Jede materielle Angelkarte wird erst durch Zeichnung 
(Unterschrift) des auf ihr eingetragenen Inhabers gültig. Nicht gezeichnete 
(unterschriebene) Angelkarten sind ungültig. Gegen oder ohne den Willen der 
Fischereiausübungsberechtigten erworbene Angelkarten sind ungültig. Unbar 
bezahlte Angelkarten sind dann ungültig, wenn der vereinbarte Betrag dem 
Fischereiausübungsberechtigten nicht endgültig zugegangen ist. Angelkarten 
können im Übrigen durch Erklärung der Fischereiausübungsberechtigten für 
ungültig erklärt werden. Ungültige Angelkarten können bei Kontrollen 
entschädigungslos eingezogen werden. Ungültige Angelkarten ersetzen die 
erforderliche Berechtigung für die Ausübung der Angeltätigkeit nicht. 
Erwerb digitaler Angelkarten
Digitale Angelkarten können online über legitimierte 
Vertriebspartner erworben werden. Das Nähere regeln die Vertriebspartner.
Durchführung von Kontrollen
Fischereikontrollen obliegen dem gesetzlich vorgesehenen 
Personenkreis.
Darüber hinaus erklärt der Angler sein Einverständnis, 
die behördlichen Genehmigungsnachweise (Fischereiabgabemarke, Fischereischein) 
und die gültige Angelkarte als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der 
Angelfischerei (Fischereierlaubnisvertrag) bei der Ausübung der Angeltätigkeit 
und damit verbundenen Handlungen den Fischereiausübungsberechtigten und den von 
diesen beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen. Der 
Fischereierlaubnisvertrag ist nur rechtskräftig geschlossen, wenn der Angler 
dieses Einverständnis erklärt und die Angelkarte vorzeigt.
Identitätsnachweis bei Angelkartenkontrollen
Zur Prüfung der personellen Identität der auf der 
Angelkarte eingetragenen Person (Angelkarteninhaber) mit der kontrollierten 
Person hat sich der Kontrollierte durch Vorlage eines gültigen offiziellen 
amtlichen Dokumentes mit Passbild wie z.B. Personalausweis oder Reisepass 
auszuweisen.
Rückgabe
Sobald der Käufer eine Angelkarte oder Angelkarten 
erworben hat und diese notwendigerweise personifiziert ist / sind, ist deren 
Rückgabe nicht mehr möglich.
Umtausch oder Ersatz
Ein Umtausch oder Ersatz verlorener oder anderwärtig in 
Verlust gegangener materieller und digitaler Angelkarten erfolgt grundsätzlich 
nicht.
Datenschutzhinweise
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt 
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die erhobenen personenbezogenen 
Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und umfassen 
insbesondere Anrede, Vorname, Name, Anschrift, die allein zum Zwecke der 
Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses sowie deren Überprüfung im 
Fischereirecht notwendig und erforderlich sind. 
Vertragsdaten
Vertragsdaten sind die bei Vertragsabschluss erhobenen 
Daten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, 
-beendigung, Abrechnung von Entgelten) erforderlich sind. Die Vertragsdaten 
umfassen die Anrede, Nachname und Vorname, Adresse, Daten über die 
Zahlungsabwicklung sowie Informationen über die bereits erworbenen Produkte und 
Fischereierlaubnisverträge.
Übermittlung an Dritte zur Durchführung der 
Fischereiaufsicht
Daten werden nur an Fischereiaufsichtsberechtigte 
weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Fischereiaufsicht 
erforderlich notwendig ist. Hierbei werden nur die zur Personalisierung 
gehörenden personenbezogenen Daten von Fischereierlaubnisverträgen oder 
Fischereinachweisen übermittelt. Diese zur Durchführung der Fischereiaufsicht 
notwendigen Daten umfassen insbesondere Vorname, Name, Anschrift des jeweiligen 
Fischereierlaubnis- oder Fischereinachweiseinhabers.
Einwilligung
Die Einwilligung erfolgt bei Erwerb von 
Fischereierlaubnisverträgen durch Ihre Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen 
bei Abschluss des Kaufprozesses. Die Einwilligung gilt für aktuell bestehende 
Fischereierlaubnisverträge und solche die Sie zukünftig mit der Fischerei 
Werbellinsee Handels GmbH abschließen. Die Einwilligung gilt entsprechend der 
steuerlichen 6-jährigen Aufbewahrungsfrist. Diese beginnt mit dem Folgejahr des 
letzten Vertragsjahrs des jeweiligen Vertrages.
Stand: 22.12.2019